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Jagd mit halbautomatischen Langwaffen
17.05.2016Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ( Az.: BVerwG 6 C 60.14) vom 07.03.2016 wurde die bisherige Verwaltungspraxis zum Umgang mit halbautomatischen Jagdlangwaffen bei der Jagd in Frage gestellt.
Nach dem Urteil würden halbautomatische Jagdlangwaffen dann unter das Verbot des § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c) BJagdG fallen, wenn diese ein Magazin aufnehmen können, das mehr als zwei Patronen fassen kann.
Somit begründe bereits die potentielle Eignung der Waffe, ein größeres Magazin aufnehmen zu können, das Verbot die Waffe zur Jagd zu verwenden. Eine abschließende rechtliche Klärung der Auswirkungen läuft derzeit auf Bundesebene.
Erfahren Sie mehr im folgenden PDF.
Schreiben des Ministeriums zum Waffenrecht
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