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Verhalten bei Wildunfällen

13.07.2017

Der Herbst erfordert besondere Vorsicht von Hessens Autofahrern im Straßenverkehr. „Die Dämmerung bricht früh herein, Regen und Nebel verschlechtern die Sicht und mit Beginn der Herbstzeit ist das Wild aktiver, so dass die Gefahr von Kollisionen zunimmt“, sagt Matthias Feltz, Vorsitzender des ADAC Hessen-Thüringen.

Ein erhöhtes Risiko, mit Wild zusammenzustoßen, besteht vor allem nachts und in der Dämmerung, da es hier verstärkt zu Wildwechsel kommt. Wild geht erst im Schutz der Dunkelheit auf Futtersuche und muss jetzt, nachdem die Felder abgeerntet sind, weite Wege zurücklegen, um an Grünfutter zu gelangen. Deshalb kommt es in den kommenden Wochen vermehrt dem morgendlichen und abendlichen Berufsverkehr in die Quere. Tauchen Tiere am Straßenrand auf, sollten Fahrzeugführer kontrolliert bremsen und langsam vorbeifahren. „Insbesondere in Waldnähe, bei dichten Hecken oder an Feldern am Straßenrand ist eine angepasste Geschwindigkeit, erhöhte Bremsbereitschaft sowie eine vorausschauende Fahrweise erforderlich“, sagt Matthias Feltz, Vorsitzender des ADAC Hessen-Thüringen. Durch abblenden und hupen lassen sich die Tiere ggf. von der Fahrbahn verscheuchen. Außerdem: Fernlicht ausschalten. Scheinwerferlicht irritiert die Tiere, sie verlieren die Orientierung.

Viele Wildunfälle lassen sich trotz vorsichtiger Fahrweise nicht verhindern. Ausweichmanöver sollten aber auf jeden Fall vermieden werden. Sie enden oftmals im Gegenverkehr oder an einem Baum und führen zu schwereren Unfallfolgen als die Kollision mit dem Tier.

Ist es zu einem Unfall gekommen, sollte das Fahrzeug am Straßenrand abgestellt, die Warnblinkanlage eingeschaltet, das Warndreieck aufgestellt und zum eigenen Schutz eine Sicherheitsweste angezogen werden. „Anschließend sollte eventuell verletzten Personen Erste Hilfe geleistet und die Polizei oder der Jagdpächter informiert werden“, erklärt Matthias Feltz. Wichtig für die Schadenregulierung mit der Versicherung ist die Wildunfallbescheinigung, die von der Polizei oder dem Jagdpächter am Unfallort ausgestellt wird. „Angefahrene Tiere sollten nur im Notfall berührt werden. Die Absicherung des Unfallortes hat zunächst Vorrang. Tote Tiere sollten nicht angefasst oder mitgenommen werden. Das Mitnehmen von getötetem Wild kann darüber hinaus als Wilderei zu bewerten sein“, erklärt Prof. Dr. Jürgen Ellenberger, Präsident des Landesjagdverbandes Hessen. „Die Jägerinnen und Jäger bringen zum Schutz vor Wildunfällen blaue Wildwarnreflektoren an Leitpfosten an, die durch Reflexion des Scheinwerferlichts die Tiere am Überqueren der Straße hindern sollen.“ Ein von der Universität Kiel entwickeltes Wild- und Totfundkataster soll künftig die Basisdaten für eine spezielle Wildwechsel-App liefern, die Autofahrer vor Gefahrenstellen warnen soll. Der Landesjagdverband Hessen begrüßt diese technische Entwicklung. „Die App der Universität Kiel steht für Jedermann unter dem Suchbegriff „Tierfund-Kataster“ für Apple und Android zur Verfügung“, so Prof. Ellenberger weiter.

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