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SVLFG zahlt Zuschuss für aktiven Gehörschutz

09.08.2017

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) fördert erneut die Anschaffung von präventiven Maßnahmen z. B. aktiven Gehörschutz.

Wichtig: Die Antragstellung ist ab 1. August 2017 möglich, insgesamt stehen 200.000 € zur Förderung zur Verfügung, die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge der Antragstellung, pro Produkt und Betrieb (Jagdrevier) werden maximal 100 € ausgezahlt.

Alle Details und Bedingungen finden Sie auf der Website der SVLFG.

Informationen der SVLFG im Detail



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